ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN (Stand 01.02.2023)

Die Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Mietvertrages

1. Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad voll verantwortlich. Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen. Das Leihobjekt ist nicht Versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Das durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.

2. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.

3. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.

4. Mit der Unterschrift auf dem Check-In-Ticket bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts.

5. Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.

6. Der Vertrag erlangt auch ohne Unterschrift seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.

7. Für den Fall, dass der Mieter während der Mietzeit einen Unfall mit dem vermieteten Fahrrad / E-Bike erleidet, ist er verpflichtet, die Firma Charly’s unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und er ist dafür verantwortlich, dass der evtl. Schadensverursacher festgestellt bzw. die Polizei eingeschaltet wird. Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht entsprechen, ist er, soweit daraus der Firma Charly’s ein Schaden entsteht, zum Ersatz desselben gegen Nachweis verpflichtet.

8. Die Rückgabe der gemieteten Gegenstände (E-Bike usw.) erfolgt ausschließlich am vorstehend genannten Rückgabeort. Das Verlassen der Insel Norderney mit dem gemieteten Gegenstand ist nicht gestattet. Eine Kontrolle findet über das GPS Modul (siehe 9.) statt, welches einen Alarm im System des Vermieters auslöst. Ein Zuwiderhandeln (Alarmauslösung) wird als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht.

9. Die Fahrräder verfügen über ein GPS Trackingmodul, der Vermieter ist berechtigt, die letzte Position des Fahrrads zu bestimmen, eine nachhaltige, personalisierte Aufzeichnung, nach der Rückgabe des gemieteten Gegenstands, findet nicht statt.

10. Es wird grundsätzlich keine Mietgebühr/Onlinebuchung zurückerstattet. Für den Fall, dass eine Umbuchung gewünscht wird ist dies spätestens 3 Tage vor eigentlichem Mietbeginn per Mail an: ahoi@norderney.cc schriftlich anzuzeigen. Bei einer spontanen Absage verfällt dieser Anspruch.

Der Gerichtsstand ist Norden.